Rechtsanwalt im KI-Recht:
vom Risiko-Check bis vor Gericht.
Künstliche Intelligenz wirft für Unternehmen rechtliche Fragen auf, die weit über eine einzelne Vorschrift hinausreichen: Compliance, Verträge, Haftung, Urheber- und Datenschutzrecht. Dr. Marco Rogert und das Team von Rogert & Ulbrich begleiten Sie durch dieses gesamte Feld, von der ersten Risikoeinschätzung über die Umsetzung der KI-Verordnung bis zur Verteidigung im Bußgeldverfahren.
- Verbote Art. 5 + Schulungspflicht Art. 4: seit 02.02.2025 aktiv
- Volle Anwendbarkeit Hochrisiko: 02.08.2026
- Bestehende Systeme: 02.08.2027
Was wir für Ihr Unternehmen leisten
Sechs Leistungsfelder, ein Ansprechpartner: Wir decken die rechtlichen Kernfragen des KI-Einsatzes ab, von der Bestandsaufnahme über Schulung, Verträge und Dokumentation bis zur Verteidigung im Bußgeldverfahren. Jede Leistung lässt sich einzeln beauftragen oder zum Gesamtmandat bündeln.
Ersteinschätzung & Compliance-Check
Wir prüfen Ihre KI-Systeme, ordnen sie den vier Risikoklassen der KI-Verordnung zu und benennen die Pflichten, die konkret für Sie gelten. Sie wissen danach genau, wo Sie stehen – und was als Nächstes zu tun ist.
Externer KI-Beauftragter
Sie brauchen einen Verantwortlichen für KI-Compliance, aber keine zusätzliche Festanstellung? Dr. Rogert übernimmt die Funktion als externer Beauftragter – mit der vollen Rückendeckung einer spezialisierten Kanzlei und ohne fixe Personalkosten.
Mitarbeiter-Schulungen (Art. 4)
Die KI-Kompetenzpflicht gilt seit Februar 2025. Wir schulen Ihre Beschäftigten zielgruppengerecht, dokumentieren die Teilnahme rechtssicher und liefern die Nachweise, die BNetzA und Gerichte im Fall der Fälle sehen wollen.
Bußgeld-Verteidigung vor Gericht
Bei Verstößen drohen Geldbußen bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes. Wir vertreten Sie im Bußgeldverfahren der BNetzA, legen Einspruch ein und führen Ihren Fall bei Bedarf bis zur Revision.
Abmahnungs-Schutz & -Abwehr
Seit dem KI-Marktüberwachungsgesetz können auch Wettbewerber KI-Verstöße bei der BNetzA melden und abmahnen lassen. Wir prüfen Ihr Risiko, bauen präventiven Schutz auf und wehren Abmahnungen ab, wenn sie kommen.
Geistiges Eigentum & KI
Wem gehören KI-generierte Inhalte? Dürfen Trainingsdaten geschützte Werke enthalten? Wir beraten zu Urheberrecht, Lizenzfragen, Deepfake-Schutz und der wachsenden Rechtsprechung rund um generative KI.
Beratung – oder die ganze Strecke
Viele Kanzleien unterstützen beim Aufbau der Compliance. Wir gehen weiter und denken KI-Recht über die Verordnung hinaus, von Haftungs- und Urheberrechtsfragen bis zur Prozessführung: Prüft die Bundesnetzagentur, mahnt ein Wettbewerber ab oder droht ein Bußgeldverfahren, übernehmen wir auch die Verteidigung, bis vor Gericht.
Die Grundlage
- Risikoeinschätzung Ihrer KI-Systeme
- Compliance-Check nach Anhang III
- Mitarbeiter-Schulungen nach Art. 4
- Dokumentation & Kennzeichnungspflicht
- Laufende Beratung zu neuen Pflichten
Was uns auszeichnet
- Externer KI-Beauftragter – statt interner Festanstellung
- Abmahnungs-Schutz & -Abwehr bei BNetzA-Meldungen
- Bußgeld-Verteidigung vor Gericht – bis zur Revision
- IP- und Urheberrecht im Kontext KI
- Internationale Mandate – DE, EN, NL
- Praxisleitfaden „KI-Verordnung kompakt“ (2026)
Dr. Marco Rogert – Anwalt an der Schnittstelle von Recht und Technologie
Promovierter Jurist, geschäftsführender Partner bei Rogert & Ulbrich und Geschäftsführer der Legal-Tech-Gesellschaft fastlaw.online. Dr. Rogert verbindet juristische Tiefe mit praktischem KI-Verständnis und berät Unternehmen in allen rechtlichen Fragen rund um künstliche Intelligenz.
- Promovierter Rechtsanwalt
- Fokus EU-KI-Verordnung
- Konzeption KI-gestützter Workflows
Die wichtigsten Fristen im Überblick
Die Verordnung greift in Stufen. Manches gilt bereits, anderes folgt 2026 und 2027. Wer jetzt plant, bedient jede Frist rechtzeitig, statt reaktiv unter Druck zu geraten.
02.02.2025 / Bereits aktiv
Verbote & Schulungspflicht
Art. 5 + Art. 4. Verbotene KI und Schulungspflicht für alle Mitarbeiter, die KI nutzen.
02.08.2025 / Aktiv
GPAI-Modelle
Pflichten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck. Dokumentation und Transparenz.
02.08.2026 / Kritische Stichtag
Volle Anwendbarkeit
Hochrisiko-KI-Pflichten greifen vollständig. Bußgelder bis 35 Mio. € durchsetzbar.
02.08.2027 / Letzte Frist
Bestandssysteme
Vor August 2026 eingesetzte Hochrisiko-Systeme müssen jetzt vollständig compliant sein.
Aktuelle Beiträge & Analysen.
Praxisnahe Einordnungen aus der Mandatsarbeit: Was die KI-Verordnung wirklich verlangt, wie sich Pflichten umsetzen lassen und worauf es ankommt, wenn die BNetzA prüft.
KI-Verordnung Fristen 2025–2027: Der vollständige Fahrplan für Unternehmen
Wer wann gilt – kompakt erklärt ohne Juristenjargon. Mit visueller Timeline und Checkliste.
Bis zu 35 Mio. €: Welche Verstöße wie bestraft werden
Drei Bußgeld-Stufen erklärt. Verhältnismäßigkeit, Milderungsgründe, Praxisbeispiele.
Externer KI-Beauftragter: Aufgaben, Kosten, wann nötig
Warum die externe Lösung günstiger ist als eine interne Vollzeitstelle – und wann sie greift.
KI-Schulungspflicht: Wen schulen – und mit welchen Inhalten?
Art. 4 gilt seit Feb. 2025. Welche Mitarbeiter, welches Niveau, wie dokumentieren.
Die Fristen kommen —
vorbereiten lohnt sich jetzt.
Schulungspflicht aktiv, Bußgelder bis 35 Mio. Euro, Hochrisiko-Pflichten ab August 2026: Wer die Compliance jetzt aufbaut, vermeidet teure Korrekturen unter Zeitdruck und ist vorbereitet, wenn die Fristen greifen.
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