Seit Februar 2025 müssen Unternehmen ihre Mitarbeiter zur KI-Verordnung schulen und das nachweisen. Wir konzipieren, halten und dokumentieren KI-Schulungen, die im Aufsichts- und Bußgeldverfahren standhalten.
Verträge aus der Zeit vor der KI-Verordnung decken die heutigen Pflichten nicht ab. Wir prüfen Bestands- und Neuverträge auf KI-bezogene Risiken und entwickeln belastbare Klauseln zu Rollenklärung, Haftung, Daten und Konformität.
Seit Februar 2025 müssen Unternehmen ausreichende KI-Kompetenz ihrer Mitarbeiter sicherstellen und nachweisen. Wir zeigen, was Art. 4 KI-VO konkret verlangt, wer betroffen ist und wie ein belastbarer Nachweis aussieht.
Die KI-Verordnung verlangt umfangreiche Dokumentation – von der technischen Beschreibung bis zur Logfile-Aufbewahrung. Wir bauen ein KI-Dokumentationssystem auf, das Behördenprüfungen, Audits und Streitverfahren standhält.
Die KI-Verordnung verlangt klare Compliance-Strukturen. Ein externer KI-Beauftragter übernimmt KI-Inventar, Risikobewertung, Dokumentation und Behördenkommunikation – ohne dass eine eigene Stelle im Unternehmen besetzt werden muss.
Eine Abmahnung wegen Verstoßes gegen die KI-Verordnung erfordert schnelles, fachgerechtes Handeln. Wir prüfen die Vorwürfe, modifizieren oder weisen die Unterlassungserklärung zurück und verteidigen Sie im weiteren Verfahren.