Dr. Marco Rogert
Anwalt für die KI-Verordnung – an der Schnittstelle von Recht und Technologie.
Dr. Marco Rogert ist Rechtsanwalt, promovierter Jurist und geschäftsführender Partner bei Rogert & Ulbrich. Sein Schwerpunkt im Bereich der Künstlichen Intelligenz reicht von der KI-Verordnung über den praktischen Einsatz von KI-Tools in der Kanzleiarbeit bis zur Konzeption KI-gestützter Workflows. Diese Verbindung aus juristischer Tiefe und technologischem Verständnis ist auf dem deutschen Anwaltsmarkt selten – und sie ist die Grundlage, auf der wir Unternehmen durch die KI-Verordnung begleiten.
Jurist mit technischem Hintergrund
Schon während des Studiums an der Universität Osnabrück arbeitete Dr. Rogert im CIP-Pool, dem Computer-Investitionsprogramm der Universität. Ein Aufenthalt an der Universität Leiden in den Niederlanden, einschließlich Vorlesungen zum Thema Law & Tech, vertiefte das Interesse an der Schnittstelle von Recht und digitaler Technologie früh.
Diese Verbindung blieb prägend: Heute ist Dr. Rogert nicht nur Anwalt, sondern auch Geschäftsführer der fastlaw.online GmbH – einem Legal-Tech-Unternehmen, das klassische Rechtsberatung mit KI-gestützten Werkzeugen verbindet. Federführend verantwortete er dort das Projekt Gregor zur KI-gestützten Auslesung von PDF-Grundbuchauszügen.
Im Tagesgeschäft arbeitet er mit verschiedenen KI-Modellen – ChatGPT, Claude, Gemini, Beck Noxtua, Grok – und kennt damit nicht nur die juristischen Anforderungen der KI-Verordnung, sondern auch die praktischen Stärken, Schwächen und Risiken der Systeme, über die er berät.
Workflows, Recherche, Werkzeuge – KI im juristischen Tagesgeschäft
Über die klassische Beratung hinaus konzipiert Dr. Rogert KI-gestützte Workflows in Anwaltskanzleien – also die strukturierte Einbindung von KI-Tools in den Mandatsprozess, vom Dokumenten-Screening bis zur Sachverhaltsaufbereitung. Dieses Wissen kommt auch Mandanten zugute: Wer einen externen KI-Beauftragten beauftragt, profitiert von praktischer Erfahrung mit denselben Werkzeugen, über die er rechtlich berät.
Ein weiteres Spezialgebiet sind KI-gestützte Recherchewerkzeuge und OSINT-Methoden (Open Source Intelligence). OSINT ist die systematische Auswertung öffentlich zugänglicher Informationsquellen – Register, Web, soziale Medien, technische Datenbanken. In Kombination mit KI ergeben sich neue Möglichkeiten der Sachverhaltsaufklärung, die in komplexen Mandaten – etwa bei Kryptobetrug, Abmahnungsabwehr oder im Vorfeld eines Bußgeldverfahrens – entscheidend sein können.
Was Dr. Rogert im Bereich KI berät und vertritt
- Die EU-KI-Verordnung (AI Act) und ihre Umsetzung in deutsches Recht durch das KI-MIG
- Externer KI-Beauftragter für Unternehmen ohne eigene Compliance-Abteilung
- Mitarbeiter-Schulungen nach Art. 4 KI-VO mit rechtssicherer Dokumentation
- KI-Dokumentationspflichten für Anbieter und Betreiber von Hochrisiko-Systemen
- Verteidigung in Bußgeldverfahren der Bundesnetzagentur
- Schutz und Abwehr bei Abmahnungen wegen KI-Verstößen
- Vertragsprüfung und Vertragsgestaltung im KI-Kontext
- KI-gestützte Recherchewerkzeuge und OSINT-Methoden für Mandatsführung
Über die KI-Themen hinaus liegt ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich Kryptobetrug und digitale Wirtschaftskriminalität – ein Feld, das mit KI-gestützten Betrugsmaschen wie Deepfake-Angriffen zunehmend verschmilzt.
Ausbildung und Werdegang
Promovierter Rechtsanwalt mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung Universität Osnabrück und Universiteit Leiden (NL) Promotion zum Dr. iur. an der Universität Hamburg, magna cum laude
Zugelassen als Rechtsanwalt seit 2003 Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Zwei Fachanwaltstitel Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht
Mitgründer und geschäftsführender Partner Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB (seit 2007)
Geschäftsführer fastlaw.online GmbH Legal-Tech-Unternehmen mit Fokus auf KI-gestützte Verfahren
Frühere Professur FOM Hochschule für Oekonomie & Management (2012–2020), Wirtschafts- und Logistikrecht
Aktive Weiterbildung in KI und Datenschutz
Dr. Rogert hält seinen Stand zu KI-rechtlichen Entwicklungen kontinuierlich aktuell:
- Teilnahme an Veranstaltungen des Legal Tech Verbands
- Teilnahme an KI-Veranstaltungen des Landes Nordrhein-Westfalen
- Fortbildungsveranstaltungen KI für Rechtsanwälte
- Vertiefte Kenntnisse im deutschen und europäischen Datenschutzrecht
- Praktische Erfahrung mit KI-gestützten Recherchewerkzeugen und OSINT-Methoden
Die Kombination aus juristischer Ausbildung, jahrelanger Praxis, technologischem Verständnis und kontinuierlicher Fortbildung erlaubt eine Beratung, die nicht nur die Buchstaben der KI-Verordnung kennt, sondern auch versteht, wie KI in Unternehmen tatsächlich eingesetzt wird – und wo die Risiken liegen.
Mandate auf vier Sprachen
- Deutsch
- Englisch
- Niederländisch
- Französisch
Internationale Mandanten betreut Dr. Rogert in den jeweiligen Sprachen direkt. Insbesondere im deutsch-niederländischen Rechtsverkehr besteht durch das Studium in Leiden und langjährige Praxis besondere Tiefe.
Bereit für den nächsten Schritt?
Wir prüfen Ihren Fall, stimmen Umfang und Konditionen ab und schlagen Ihnen ein passendes Mandatsmodell vor – ob einmalige Beratung, Projektmandat oder laufende Betreuung. Sie entscheiden nach dem Erstgespräch, ob und wie wir zusammenarbeiten.
Direkt: +49 (0)211 / 81977805 · office@ru.law
Aktuelle Beiträge von Dr. Marco Rogert
Praxisnahe Einordnungen zur KI-Verordnung, zu Bußgeldrisiken, Compliance-Pflichten und aktuellen Entwicklungen in der KI-Aufsicht.