Abmahnung wegen Verstoß gegen die KI-Verordnung erhalten – So reagieren Sie richtig

Was Sie bei einer Abmahnung wegen KI-VO-Verstoßes kurzfristig tun müssen – und welche Reaktionsmöglichkeiten Ihre Position wahren

Ist eine Abmahnung wegen eines Verstoßes gegen die KI-Verordnung eingegangen, zählen Stunden, nicht Tage. Falsche Reaktionen, etwa das Unterzeichnen der vorgelegten Unterlassungserklärung oder bloßes Schweigen, verschärfen die Lage in aller Regel. Wir prüfen die Abmahnung, entwickeln die passende Reaktion und verteidigen Sie im weiteren Verfahren.

Warum Wettbewerber jetzt abmahnen können

Mit der KI-Verordnung ist ein neues Abmahnfeld entstanden. Verstöße gegen die KI-VO lassen sich nach allgemeinen wettbewerbsrechtlichen Grundsätzen als unlautere Geschäftspraxis verfolgen, namentlich über § 3a UWG (Rechtsbruchtatbestand) sowie künftig über die spezialgesetzlichen Vorschriften des geplanten KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetzes (KI-MIG).

Damit können sowohl Wettbewerber als auch qualifizierte Einrichtungen, also Verbraucherzentralen, Wirtschaftsverbände und abmahnberechtigte Vereine, Verstöße verfolgen. Anders als im Bußgeldverfahren steht hier kein staatlicher Akteur gegenüber, sondern eine private Partei mit eigenem Interesse an Abmahnung, Vertragsstrafe und Aufwendungsersatz.

Die wirtschaftlichen Folgen einer KI-Abmahnung sind erheblich. Bereits die erste Abmahnung kann Anwaltsgebühren in vierstelliger Höhe und, über eine Unterlassungserklärung, eine Vertragsstrafe für jeden künftigen Verstoß auslösen. Wird die Erklärung unbedacht unterzeichnet, entsteht eine vertragliche Bindung, die unter Umständen weit über die gesetzlichen Pflichten hinausreicht.

Nach Eingang einer Abmahnung sollten Sie keinen Schritt ohne anwaltliche Prüfung unternehmen. Wir bewerten den Vorgang innerhalb von Stunden und schlagen die passende Reaktion vor.

Was eine Abmahnung wegen KI-Verstoßes typischerweise enthält

Eine KI-Abmahnung folgt formal dem Muster wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen, fällt inhaltlich aber meist deutlich technischer aus. In der Regel enthält sie:

Sachverhaltsdarstellung

Beschreibung des behaupteten Verstoßes mit Verweis auf konkrete Stellen Ihrer Website, Ihrer Produktbeschreibungen oder Ihrer Werbung, häufig belegt mit Screenshots und Datumsangaben.

Rechtliche Würdigung

Begründung, weshalb der dargestellte Sachverhalt einen Verstoß gegen die KI-VO darstellt und über das Wettbewerbsrecht angreifbar sein soll.

Vorgefertigte Unterlassungserklärung

Ein vorformulierter Erklärungstext, den Sie unterzeichnen sollen, samt konkreter Vertragsstrafe für jeden künftigen Verstoß.

Frist zur Abgabe

Eine häufig sehr kurze Frist von wenigen Tagen, binnen derer die unterzeichnete Erklärung zurückzusenden ist.

Kostenforderung

Eine Aufstellung der anwaltlichen Kosten der Gegenseite, die Sie erstatten sollen.

Die vorformulierte Unterlassungserklärung ist regelmäßig zu weit gefasst und reicht über das hinaus, was die Gegenseite tatsächlich beanstanden kann. Eine Unterzeichnung in der vorgelegten Form führt fast immer zu unnötigen Bindungen.

Wir prüfen die Abmahnung Punkt für Punkt, identifizieren überschießende Forderungen und entwickeln eine angepasste Erklärung, soweit eine solche überhaupt sinnvoll ist.

Fristen: Warum schnelles Handeln jetzt entscheidend ist

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sehen typischerweise eine Frist von einer bis zwei Wochen vor. Wer sie verstreichen lässt, riskiert den Antrag auf eine einstweilige Verfügung. Diese kann ein Landgericht binnen Stunden und ohne mündliche Verhandlung erlassen, mit sofort vollziehbarem Unterlassungstitel und erheblichen Kostenfolgen.

Eine einstweilige Verfügung beendet das Verfahren nicht, verschiebt die Verteidigungsposition jedoch spürbar. Statt eine angemessene Erklärung auszuhandeln, müssen Sie gerichtlich gegen einen bereits geltenden Titel vorgehen. Das ist möglich, aber teurer und langwieriger.

Auch eine vorschnell abgegebene, unmodifizierte Unterlassungserklärung wirkt nach. Mit der Unterzeichnung entsteht ein vertragliches Verbot mit Vertragsstrafe, das unter Umständen weit über die gesetzliche Pflicht hinausreicht und nur sehr schwer wieder zu beseitigen ist.

In den ersten Tagen nach Eingang empfehlen sich daher drei Schritte: keine vorformulierte Erklärung unterzeichnen, sämtliche Belege zum behaupteten Verstoß sichern und anwaltlichen Rat einholen. Wir reagieren in der Regel innerhalb eines Werktags.

Häufige Abmahngründe in der Praxis

Aus den ersten Verfahren zeichnen sich Schwerpunkte ab, die jedes Unternehmen betreffen, das KI im Außenauftritt einsetzt oder bewirbt. Fünf Felder prägen das Abmahngeschehen:

Fehlende Kennzeichnung KI-generierter Inhalte

Bilder, Videos, Texte oder Audiodateien, die mit KI erstellt wurden, sind ab dem 02.08.2026 zu kennzeichnen. Verstöße werden jedoch bereits jetzt unter dem Gesichtspunkt der irreführenden Werbung abgemahnt.

Irreführende KI-Werbung

Werbeaussagen, die Funktionen oder Trainingsdaten von KI-Systemen unzutreffend darstellen oder unzulässig anpreisen, etwa die Behauptung, ein System sei diskriminierungsfrei, ohne dass sich dies belegen ließe.

Fehlende Transparenz bei Chatbots

Erkennen Nutzer nicht, dass sie mit einer KI kommunizieren, liegt ein Verstoß gegen die Transparenzpflichten der KI-VO vor.

Verstöße gegen das Schulungs- und Kompetenzregime

In Verbindung mit konkreten Vorfällen, etwa einer fehlerhaften KI-Auskunft gegenüber einem Kunden, wird auch das Fehlen einer dokumentierten Schulung abgemahnt.

Datenschutzrechtliche KI-Verstöße

Verarbeitung personenbezogener Daten durch KI ohne ausreichende Rechtsgrundlage, fehlende Information der Betroffenen oder fehlende Datenschutz-Folgenabschätzung.

Die meisten dieser Verstöße lassen sich durch präventive Compliance vermeiden. Ist die Abmahnung jedoch eingegangen, zählt nicht mehr die Prävention, sondern die fachgerechte Reaktion.

Wir bewerten den konkreten Vorwurf gegen Ihren Außenauftritt und prüfen, ob die behauptete Rechtsverletzung tatsächlich vorliegt.

Strategische Reaktionsmöglichkeiten

Auf eine Abmahnung lässt sich auf vier Weisen reagieren. Die Wahl richtet sich nach der Stärke des Vorwurfs, der wirtschaftlichen Lage und der strategischen Ausrichtung Ihres Unternehmens.

Erstens die modifizierte Unterlassungserklärung

Ist der Vorwurf im Kern berechtigt, ist die Abgabe einer Erklärung üblich, jedoch selten in der vorgelegten Form. Eine modifizierte Erklärung beschränkt das Verbot auf das tatsächlich Beanstandungsfähige und senkt die Höhe der Vertragsstrafe.

Zweitens die Zurückweisung

Trägt der Vorwurf rechtlich oder tatsächlich nicht, kann die Abmahnung mit fundierter Begründung zurückgewiesen werden. Das ist anspruchsvoll, da die Gegenseite häufig auf die einstweilige Verfügung umstellt, kann im Ergebnis aber die kostengünstigste Variante sein.

Drittens die Schutzschrift

Vor allem bei drohender einstweiliger Verfügung lässt sich eine vorbeugende Schutzschrift beim zuständigen Gericht hinterlegen. Sie sichert das rechtliche Gehör vor Erlass einer Verfügung und ist bei substanziellen Verteidigungsargumenten ein wichtiges Mittel.

Viertens die Verhandlungslösung

In manchen Fällen lassen sich Aufwendungsersatz und Höhe der Vertragsstrafe unmittelbar verhandeln, ohne dass eine vollständige Unterlassungserklärung abgegeben wird. Das setzt eine kooperative Gegenseite voraus, ist in bestimmten Konstellationen aber die wirtschaftlich günstigste Option.

Welche Reaktion zu Ihrem Fall passt, klären wir nach Prüfung der Unterlagen, in der Regel innerhalb eines Werktags.

Wie wir Sie verteidigen

Unsere Verteidigung gliedert sich in vier Schritte. 

Schritt 1

Sofortige Aktenprüfung

Wir analysieren Abmahnung, beanstandete Inhalte und mögliche Verteidigungsargumente in den ersten Stunden nach Eingang. So schaffen wir die Grundlage für jede weitere Entscheidung, bevor die Fristen Druck erzeugen.

Schritt 2

Reaktionsstrategie entwickeln

Gemeinsam mit Ihnen legen wir das Vorgehen fest: Erklärung, Zurückweisung, Schutzschrift oder Verhandlung. Die Strategie richtet sich nach Ihrer operativen und kommunikativen Lage, nicht nach einem Schema.

Schritt 3

Umsetzung und Vertretung

Wir formulieren die Antwort an die Gegenseite, hinterlegen erforderlichenfalls eine Schutzschrift, führen Verhandlungen und vertreten Sie im einstweiligen Verfügungsverfahren, konsequent und fristwahrend.

Schritt 4

Prävention absichern

Nach Abschluss der akuten Auseinandersetzung prüfen wir, welche weiteren Compliance-Lücken künftige Abmahnungen auslösen könnten, und schließen sie systematisch. Eine zweite Abmahnung in derselben Sache ist regelmäßig teurer als die erste.

Wir sind auf Wettbewerbs- und KI-Verfahren spezialisiert und verteidigen Unternehmen jeder Größenordnung gegen KI-bezogene Abmahnungen. Eine erste Einschätzung erhalten Sie nach Übermittlung der Abmahnung in der Regel innerhalb weniger Stunden.

FAQs – Häufig gestellte Fragen zur KI-Abmahnung

Was kostet eine Abmahnung wegen KI-Verstoß?

Die geforderten Anwaltsgebühren orientieren sich am Streitwert der Sache. In KI-Abmahnungen liegen sie typischerweise im niedrigen bis mittleren vierstelligen Bereich. Hinzu kommen mögliche Vertragsstrafen für künftige Verstöße – diese können bei mehrfach verletzter Unterlassungserklärung schnell deutlich höhere Summen erreichen.

In der vorgelegten Form fast nie. Vorgefertigte Erklärungen sind typischerweise zu weit gefasst und enthalten überschießende Vertragsstrafen. Eine fachgerecht modifizierte Erklärung – sofern eine Erklärung im konkreten Fall überhaupt geboten ist – ist die sehr viel bessere Reaktion.

Die in der Abmahnung gesetzte Frist – in der Regel eine bis zwei Wochen. Wer die Frist verstreichen lässt, riskiert eine einstweilige Verfügung. Eine Bewertung Ihrer Lage sollte innerhalb der ersten Tage nach Erhalt erfolgen.

Wettbewerber im konkreten Wettbewerbsverhältnis, qualifizierte Wirtschaftsverbände, abmahnberechtigte Verbraucherorganisationen und – über das KI-MIG – bestimmte qualifizierte Einrichtungen mit Bezug zur KI-Aufsicht.

Fehlende Kennzeichnung KI-generierter Inhalte, irreführende KI-Werbung, fehlende Transparenz bei Chatbots, Verstöße gegen Schulungs- und Kompetenzpflichten und datenschutzrechtliche KI-Verstöße sind die Schwerpunkte.

Nein. Schweigen führt fast immer dazu, dass die Gegenseite eine einstweilige Verfügung beantragt. Auch wenn die Abmahnung unberechtigt erscheint, ist eine schriftliche Reaktion erforderlich – formuliert allerdings mit anwaltlichem Augenmaß, nicht impulsiv.

Ja, in zwei Varianten: durch fundierte Zurückweisung der Abmahnung und – wenn die Gegenseite gleichwohl vorgeht – durch Verteidigung im einstweiligen Verfügungsverfahren oder im Hauptsacheverfahren. Eine vorbeugende Schutzschrift ist häufig ein wirksames Mittel.

Bestreiten des Sachverhalts, rechtliche Einordnung anders als die Gegenseite, fehlende Aktivlegitimation der Abmahnenden, missbräuchliche Abmahnung, geringfügiger Bagatellverstoß ohne Wettbewerbsrelevanz – welche Strategie passt, ergibt sich aus der konkreten Akte.

Strukturell ähnlich, inhaltlich enger fokussiert. KI-Abmahnungen drehen sich um Transparenz-, Kennzeichnungs- und Konformitätspflichten der KI-Verordnung. DSGVO-Abmahnungen greifen breitere Datenverarbeitungsthemen auf. Überschneidungen entstehen, wenn KI personenbezogene Daten verarbeitet.

Sofort nach Erhalt der Abmahnung. Jede Stunde zählt, weil die Reaktionsfrist läuft. Eine bestehende Rechtsschutzversicherung deckt anwaltliche Verteidigung in Wettbewerbssachen häufig ab – die Übernahme lässt sich vorab klären, hindert aber nicht die unmittelbare Mandatierung.

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Wir prüfen Ihren Fall, stimmen Umfang und Konditionen ab und schlagen Ihnen ein passendes Mandatsmodell vor – ob einmalige Beratung, Projektmandat oder laufende Betreuung. Sie entscheiden nach dem Erstgespräch, ob und wie wir zusammenarbeiten.